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   VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 1 S 3/95   

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VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 1 S 3/95 (https://dejure.org/1995,7443)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.1995 - 1 S 3/95 (https://dejure.org/1995,7443)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 1995 - 1 S 3/95 (https://dejure.org/1995,7443)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 238
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts in einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 1 S 3/95
    In welchem Umfang Mehrkosten durch die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, läßt sich nur unter Berücksichtigung des Einzelfalls entscheiden; die Mehrkosten müssen jedoch notwendig iSv VwGO § 162 Abs. 1 sein (Anschluß VGH Mannheim, 1991-03-11, A 14 S 110/91, VBlBW 1991, 342).
  • VGH Bayern, 26.01.2018 - 22 C 17.1418

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Rechtsanwalts

    Allerdings dürfen die Anforderungen insofern nicht überspannt werden; eine "zu kleinliche" Handhabung ist nicht angebracht (BW VGH, B.v. 28.2.1995 - 1 S 3/95 - NVwZ-RR 1996, 238).
  • LSG Thüringen, 04.05.1999 - L 6 B 51/98
    Die Grenze der Vergütungspflicht ergibt sich aus dem im gesamten Kostenrecht geltenden Grundsatz (vgl. VGH Mannheim NVwZ-RR 1996, S. 238), dass ein Kläger die Kosten so niedrig wie möglich zu halten hat.

    Erforderlich sind danach nur Aufwendungen, die eine verständige, weder besonders ängstliche noch besondere unbesorgte Partei in ihrer Lage und im Hinblick auf die Bedeutung und die rechtliche oder sachliche Schwierigkeit der Sache vernünftigerweise für erforderlich halten durfte (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 1996, S. 238).

  • VG Ansbach, 14.12.2009 - AN 15 M 09.02275

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

    Der daraus herzuleitende Grundsatz der Kostenminimierung ist bei der Anwaltswahl mit der Folge zu beachten, dass ohne nähere Prüfung Reisekosten eines Rechtsanwalts nur dann voll zu erstatten sind, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz seines Mandanten oder in dessen Nähe hat (BayVGH, Beschluss vom 27.7.2006, 2 N 04.2476 - Juris; Beschluss vom 29.2.1996, NVwZ-RR 1997, 326; Beschluss vom 17.5.1977, BayVBl 1977, 477; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.2.1995, NVwZ-RR 1996, 238; Beschluss vom 11.3.1991, NVwZ-RR 1991, 448; Beschluss vom 20.7.1989, 2 S 1497/89 - Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.2.2004, NVwZ-RR 04, 711; OVG Magdeburg, Beschluss vom 1.11.2005, 4 O 327/05 - Juris; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, § 162, RdNr. 50).

    Soweit teilweise auch die Auffassung vertreten wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.2.1995 a.a.O.; Eyermann, Kommentar zur VwGO, 12. Auflage, § 162 RdNr. 9; Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO a.a.O.; für die Aufwendungen im Revisionsverfahren BVerwG, Beschluss vom 11.9.2007, NJW 2007, 3656), die Partei könne einen auswärtigen Anwalt auch unter dem Gesichtspunkt eines "Hausanwalts" bzw. auf Grund eines besonderen Vertrauensverhältnisses beauftragen und damit verbundene erhöhte Reisekosten erstattet verlangen, kann dem nicht gefolgt werden.

  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 22 C 14.2131

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines "auswärtigen" Rechtsanwalts

    Allerdings dürfen die Anforderungen insofern nicht überspannt werden; eine "zu kleinliche" Handhabung ist nicht angebracht (BW VGH, B.v. 28.2.1995 - 1 S 3/95 - NVwZ-RR 1996, 238).
  • VG Stuttgart, 25.05.2010 - A 11 K 1124/09

    Kostenrecht, Kostenerstattung, Reisekosten, Rechtsanwalt, ortsansässiger

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein solcher Ausnahmefall u.a. dann zu bejahen, wenn zu dem betreffenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht oder wenn dieser über besondere Fachkenntnisse verfügt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.1995 - 1 S 3/95 - in NVwZ-RR 1996, 238 m.w.N.).

    Bei Anlegung des vom VGH Baden-Württemberg vorgegebenen Maßstabes, der eine zu kleinliche Handhabung der Regelung des § 162 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht für angebracht hält (vgl. VGH Beschluss vom 28.02.1995, a.a.O.), kann hier das Vorliegen eines Ausnahmefalles in dem zuletzt genannten Sinne bejaht werden.

  • LSG Thüringen, 03.04.2000 - L 6 B 1/00

    Anwendbarkeit von § 126 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BRAGO im sozialgerichtlichen

    Bejaht wird es im Rahmen eines Asylverfahrens zwischen Asylbewerber und Rechtsanwalt, wenn der Prozessbevollmächtigte im Verwaltungsverfahren erkennbar und nachhaltig tätig geworden ist oder ihn in der Vorinstanz vertreten hat (vgl. VGH Baden-Württemberg in VBlBW 1991, S. 342, 343) oder auch bei einer 10-jährigen Prozessvertretung (vgl. VGH Mannheim in NVwZ-RR 1996, 238).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2004 - 8 C 10550/03

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts; Möglichkeit

    Nur die gerade dadurch verursachten Mehraufwendungen können dem Gegner nicht auferlegt werden (s. VGH Baden-Württemberg, Kostenrechtsprechung, § 162 VwGO Nr. 146 und NVwZ-RR 96, 238; vgl. auch die Rechtsprechung zu § 91 ZPO, z.B. OLG Düsseldorf, OLG Köln, OLG Karlsruhe und OLG Frankfurt in Kostenrechtsprechung § 91 ZPO, Kapitel 4.7.3).
  • OVG Niedersachsen, 19.07.2002 - 1 KN 622/01

    Fahrtkostennachweis; Mehrwertsteuerberücksichtigung; Taxikosten

    Allerdings sind die Fahrtkosten für die Zugfahrt (2 x 18,20 EUR) um die Mehrwertsteuer zu bereinigen, weil Rechtsanwälte vorsteuerabzugsberechtigt sind (vgl. VG Bayreuth, Beschl. v. 12.6.1998 - B 2 K 93.4 -, BayVBl. 1998, 765; BW VGH, Beschl. v. 28.2.1995 - 1 S 3/95 -, NVwZ-RR 1996, 238).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 2 O 237/03

    Anwaltskosten der Behörde nur dann nicht erstattungsfähig, wenn die

    Eine hiervon abweichende Beurteilung kommt aber dann in Betracht, wenn besondere Gründe aus der Sicht der Beklagten die Beauftragung eines "auswärtigen" Rechtsanwalts hätten angezeigt erscheinen lassen, etwa weil zu dem Bevollmächtigten ein besonderes Vertrauensverhältnis bestand oder sich aufgrund besonderer Fachkenntnisse des Rechtsanwalts für eine verständige Partei die Übertragung des Mandats angeboten hat (VGH BW, Beschl. v. 28.02.1995 - 1 S 3/95 -, NVwZ-RR 1996, 238; Beschl. v. 11.03.1991- A 14 S 110/91 -, EZAR 613 Nr. 21).
  • VG Düsseldorf, 25.04.2014 - 14 K 6285/13

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes als

    vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.01.1995 - 3 O 89/94 -, NVwZ-RR 1996, 238; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.1995 - 1 S 3/95 -, NVwZ-RR 1996, 238; Neumann , in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Auflage 2010, § 162 VwGO, Rn. 69; so auch BVerwG, Beschluss vom 11.09.2007 - 9 KSt 5.07, 9 KSt 5.07 (9 A 20.05) -, Rn. 5, juris, für sog. "Hausanwälte".
  • VG Gelsenkirchen, 27.03.2008 - 16 K 5646/03

    Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Beauftragung eines auswärtigen

  • VG Gelsenkirchen, 30.05.2014 - 15a K 666/14

    Prozesskostenhilfe, Rechtsanwalt, Beiordnung, Gerichtsbezirk, ansässig,

  • VG Düsseldorf, 07.05.2008 - 13 K 5390/05

    Prozesskosten Behörde Reisekosten Aufgabenkonzentration andere Dienststelle

  • VG Mainz, 21.04.2006 - 3 K 396/05

    Erstattungsfähigkeit der Auslagen eines auswärtigen Rechtsanwaltes in einem

  • VG Ansbach, 24.04.2007 - AN 16 M 07.30300

    Kosten, Kostenrecht, Streitwert, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

  • VG Gera, 15.04.1998 - 5 K 20215/94

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit von fiktiven

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